Die pädagogische Förderpraxis setzt dabei verschiedene Verfahrensweisen ein. Hierzu zählen:
Standardisierte Verfahrensweisen
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Lese- und Rechtschreibtests (LRS-Tests, Legasthenietests)
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Rechentests (Dyskalkulietests)
Informelle Verfahrensweisen
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Die Lernvoraussetzungen werden unabhängig von quantitativen Teststandards qualitativ ergründet. Dies bietet den Vorteil, dass Lernwege und die zugrunde liegenden Handlungsmuster (z.B. Rechenwege)
deutlich werden.
Hierbei gilt es zunächst aufzuzeigen, was ein Schüler kann und nicht, was er noch nicht zu leisten vermag. Nur so können zielführende Wege erschlossen werden.
Freilich ist neben diesen diagnostischen Verfahren das persönliche Gespräch mit den Kindern, den Jugendlichen und ihren Eltern im Rahmen einer Anamnese die entscheidende Voraussetzung für alle
weiteren Schritte. Hier gilt es, die Lernbiographie des Schülers / der Schülerin mit den bestehenden Konflikten zu ergründen, ohne seine / ihre starken Seiten aus den Augen zu verlieren.